3. Die Beurteilung der Leistungen
Die Maturitätsnoten (MN) setzen sich aus den Erfahrungsnoten (EN) und in Fächern, in denen Prüfungen stattfinden, zusätzlich aus den Prüfungsnoten (PN) zusammen.
Die Noten werden wie folgt ermittelt:
Erfahrungsnoten
In allen Fächern wird eine Erfahrungsnote gebildet. Sie ist entweder die Zeugnisote des letzten Schuljahres oder das
ungerundete Mittel der Zeugnisnoten (ZN) der letzten beiden Semester, in denen das Fach erteilt wurde.
Die Schulleitung
bezeichnet die Semester, deren Zeugnisnoten für die Erfahrungsnoten zählen, entsprechend dem Lehrplan der
Schule.
Prüfungsnoten
Für die schriftlichen und mündlichen bzw. praktischen Prüfungen werden ganze und halbe Noten erteilt. Als
Prüfungsnote wird das ungerundete Mittel aus den beiden Noten bezeichnet; in Fächern mit nur einer
Prüfung gilt die erteilte Note als Prüfungsnote.
Maturitätsnoten
Das Mittel aus Erfahungs- und Prüfungsnote wird nach der nächsten ganzen oder halben Zahl gerundet. Ist der
Bruchteil des Mittels eine Viertelnote, so wird aufgerundet. Die so ermittelte Note ist die Maturitätsnote im
betreffenden Fach.
In Fächern, in denen keine Prüfung stattfindet, ergibt die gerundete Erfahrungsnote die
Maturitätsnote.
Spezielles:
G10
Musik: Für diejenigen Schüler, die Musik als G10 gewählt haben, ist die Maturitätsnote das
gerundete Mittel der folgenden Noten:
- die beiden Zeugnisnoten in Musik und der 4. Klasse oder, falls in der 6. Klasse das Wahlprojekt (WP) Musik gewählt wurde, die Note des WP und der Zeugnisnote in Musik des Frühlingssemesters der 4. Klasse.
- Sprachliche Profile: die beiden letzten Zeugnisnoten in Instrumentalunterricht (FS 5. Klasse, HS 6. Klasse)
Musisches Profil: die Erfahrungsnote in Instrumentalunterricht der 6. Klasse, die zu 50% zählt.
- die beiden Zeugnisnoten in Bildnerischem Gestalten der 4. Klasse oder, falls in der 6. Klasse das Wahlprojekt (WP) BG gewählt wurde, die Note des WP und der Zeugnisnote in BG des Frühlingssemesters der 4. Klasse.
Schwerpunktfach musisches Profil:
Für diejenigen Schüler des musischen Profils, die Musik als Schwerpunktfach
gewählt haben, wird die Maturitätsnote zu gleichen Teilen aus der Erfahrungsnote (ungerundetes Mittel der
Zeugnisnoten der 6. Klasse in Musik und Instrument) und der Prüfungsnote (ungerundetes Mittel von
schriftlicher und praktischer/mündlicher Prüfung) gebildet.
Für diejenigen Schüler des musischen Profils, die Bildnerisches Gestalten
als Schwerpunktfach gewählt haben, wird die Maturitätsnote zu gleichen Teilen aus der Erfahrungsnote
(Zeugnisnote der 6. Klasse) und der Prüfungsnote (ungerundetes Mittel von praktischer/schriftlicher und mündlicher
Prüfung) gebildet.

Schulbetrieb