3. Die Beurteilung der Leistungen

Die Maturitätsnoten (MN) setzen sich aus den Erfahrungsnoten (EN) und in Fächern, in denen Prüfungen stattfinden, zusätzlich aus den Prüfungsnoten (PN) zusammen.

Die Noten werden wie folgt ermittelt:

Erfahrungsnoten
In allen Fächern wird eine Erfahrungsnote gebildet. Sie ist entweder die Zeugnisote des letzten Schuljahres oder das ungerundete Mittel der Zeugnisnoten (ZN) der letzten beiden Semester, in denen das Fach erteilt wurde.
Die Schulleitung bezeichnet die Semester, deren Zeugnisnoten für die Erfahrungsnoten zählen, entsprechend dem Lehrplan der Schule.

Prüfungsnoten
Für die schriftlichen und mündlichen bzw. praktischen Prüfungen werden ganze und halbe Noten erteilt. Als Prüfungsnote wird das ungerundete Mittel aus den beiden Noten bezeichnet; in Fächern mit nur einer Prüfung gilt die erteilte Note als Prüfungsnote.

Maturitätsnoten
Das Mittel aus Erfahungs- und Prüfungsnote wird nach der nächsten ganzen oder halben Zahl gerundet. Ist der Bruchteil des Mittels eine Viertelnote, so wird aufgerundet. Die so ermittelte Note ist die Maturitätsnote im betreffenden Fach.
In Fächern, in denen keine Prüfung stattfindet, ergibt die gerundete Erfahrungsnote die Maturitätsnote.

Spezielles:
G10 Musik: Für diejenigen Schüler, die Musik als G10 gewählt haben, ist die Maturitätsnote das gerundete Mittel der folgenden Noten:

G10 BG: für diejenigen Schüler, die Bildnerisches Gestalten (BG) als G10 gewählt haben, ist die Maturitätsnote das gerundete Mittel folgender zwei Noten:

Schwerpunktfach musisches Profil:
Für diejenigen Schüler des musischen Profils, die Musik als Schwerpunktfach gewählt haben, wird die Maturitätsnote zu gleichen Teilen aus der Erfahrungsnote (ungerundetes Mittel der Zeugnisnoten der 6. Klasse in Musik und Instrument) und der Prüfungsnote (ungerundetes Mittel von schriftlicher und praktischer/mündlicher Prüfung) gebildet.

Für diejenigen Schüler des musischen Profils, die Bildnerisches Gestalten als Schwerpunktfach gewählt haben, wird die Maturitätsnote zu gleichen Teilen aus der Erfahrungsnote (Zeugnisnote der 6. Klasse) und der Prüfungsnote (ungerundetes Mittel von praktischer/schriftlicher und mündlicher Prüfung) gebildet.



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