7. Bestehensnormen

Die Leistungen in den Maturitätsfächern werden mit ganzen und halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.

Zur Maturität wird zugelassen, wer mindestens das volle letzte Schuljahr vor der Maturität an der KWI absolviert und eine Maturitätsarbeit nach den Vorschriften der Schule abgeschlossen hat.

Die Maturität ist bestanden,

  1. wenn in den 12 Maturitätsfächern sowie der Maturitätsarbeit die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben
  2. wenn nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt wurden

Wer die Maturitätsprüfung nicht bestanden hat, kann nach Repetition des letzten Schuljahres ein zweites Mal zur Prüfung antreten. Diese Repetition fällt nicht unter die Restriktion des Promotionsreglements. Die Maturitätsarbeit kann, muss aber nicht wiederholt werden. Bei einer Wiederholung muss ein neues Thema gewählt werden.



>  8. Die Termine der Maturitätsprüfungen