Kantonsschule Wiedikon Zürich
Richtlinien und Wegleitungen

 

Diese Wegleitung ist nur noch für den Maturajahrgang 2011 gültig.

 

Wo bei Personen die weibliche Form verwendet wird, gilt auch die männliche.

Die vorliegenden Richtlinien und Wegleitungen wurden vom Konvent der Kantonsschule Wiedikon am 1. März 2004 beschlossen.

  1. Definition
  2. Anforderungen
  3. Ablauf
  4. Betreuung
  5. Expertentätigkeit
  6. Mündliche Präsentation
  7. Bewertung
  8. Bericht
  9. Beauftragte der Schulleitung
  10. Archivierung