5. Expertentätigkeit

 

Zur Präsentation und für die anschliessende Gesamtbewertung der Maturitätsarbeit wird eine Expertin oder ein Experte beigezogen. Diese Person kann auch der Lehrerschaft der Schule oder der Schulkommission angehören. Für die Wahl dieser Person hat die betreuende Lehrperson das Vorschlagsrecht, die Schulleitung bestimmt abschliessend.

Die Expertentätigkeit wird mit Fr. 250.– pro Maturitätsarbeit entschädigt.