7. Bewertung

 

Die Bewertung von Arbeit und Präsentation erfolgt durch das Team unter Ausschluss der öffentlichkeit, insbesondere von Kandidatinnen, Kandidaten oder Gästen. Die verbindlichen Kriterien sind: Arbeitsprozess, Inhalt, schriftliche Präsentation, mündliche Präsentation.

Es sind folgende Noten vorgesehen: 4, 4-5, 5, 5-6 und 6. Eine nachgebesserte Arbeit erhält, sofern sie angenommen wird und die Gesamtbewertung nicht ungenügend ist, die Note 4.

Eine Gruppenarbeit kann nach Vereinbarung mit der betreuenden Lehrperson für die Gruppe als Ganzes oder für die Partner einzeln bewertet werden. Ist sich das Team über die Bewertung uneins, entscheidet das zuständige Mitglied der Schulleitung.

Die betreuende Lehrperson teilt die Bewertung dem Schüler oder der Schülerin mit.

Wird die Arbeit auch nach erfolgter Nachbesserung nicht angenommen, oder ist die Gesamtbewertung nach erfolgter Präsentation nicht genügend, wird der Schüler oder die Schülerin nicht zu den Maturitätsprüfungen zugelassen.

Titel und Note der Arbeit erscheinen im Maturitätszeugnis.