4. Betreuung

 

Jede Maturitätsarbeit wird von einer Lehrperson der Kantonsschule Wiedikon betreut.

Jede Lehrperson kann zur Betreuung von zwei Maturitätsarbeiten verpflichtet werden; sie darf höchstens vier Maturitätsarbeiten gleichzeitig betreuen. Wird eine Gruppenarbeit von mehr als einer Lehrperson betreut, übernimmt eine von ihnen die Leitung. über die Zulässigkeit des Themas entscheiden die betreuenden Lehrpersonen.

Die Betreuung beinhaltet regelmässige Besprechungen zwischen betreuenden Lehrpersonen und betreuten Schülerinnen und Schülern. Die Beratung und Begleitung muss so gestaltet sein, dass die eigenständige Arbeitsweise der Betreuten gewährleistet bleibt. Die Korrektur der gesamten Arbeit vor deren Abgabe ist nicht vorgesehen. Angenommene Arbeiten werden nachträglich nicht mehr zur Korrektur zurückgegeben.

Die Betreuung einer Maturitätsarbeit wird mit 1/4 Jahresstunde entschädigt; bei Gruppenarbeiten beträgt die Entschädigung das Anderthalbfache dieses Ansatzes.