2. Anforderungen

 

In der Maturitätsarbeit wird ein fachspezifisches oder interdisziplinäres Thema bearbeitet. Sie ist keine universitäre, akademische Arbeit, dient aber der Vorbereitung auf eine solche und befolgt die im jeweiligen Fachgebiet anerkannten Regeln und Formen der wissenschaftlichen Arbeit. Fachkreis- interne Festlegungen müssen von der Schulleitung genehmigt sein.

Als Hilfsmittel stehen den Schülerinnen und Schülern der Leitfaden von 'Schweizer Jugend forscht' und der methodische Leitfaden der Kantonsschule Wiedikon zur Verfügung.

Die betreuende Lehrperson kann die Führung eines Arbeitsjournals während der Entstehung der Maturitätsarbeit verlangen. Es dokumentiert die Entwicklung der Arbeit und wird im Original zusammen mit der Maturi- tätsarbeit abgegeben.

Die selbständige Durchführung der Arbeit muss durch eine Authentizitäts- erklärung am Schluss des Textteils bezeugt werden.

Der Text der schriftlichen Maturitätsarbeit umfasst 4'000 bis 12'000 Wörter, wobei Abbildungen, Diagramme und Tabellen nicht gezählt werden. Der schriftliche Kommentar zu einer praktischen Maturitätsarbeit umfasst 1'500 bis 4'000 Wörter. Abbildungen, Diagramme und Tabellen zählen nicht zum Text. Bei Gruppenarbeiten gilt der oben genannte Umfang pro Person. Der Textteil wird auf einem Textverarbeitungssystem geschrieben. Die Maturitätsarbeit ist im Format A4 gebunden (im Original plus 4 Kopien) abzugeben.

In der Maturitätsarbeit sind sämtliche für die Inhalte verwendeten Quellen anzugeben. Erfolgt dies nicht, werden namentlich Quellen unterdrückt bzw. Zitate nicht als solche bezeichnet oder erkennbar gemacht, wird die Maturitätsarbeit nicht angenommen. Nichtannahme erfolgt auch im Fall von anderen Unredlichkeiten, insbesondere bei falschen Authentizitätserklärungen.