
Die Mittelschulausbildung in der Schweiz wird durch das MaturitätsAnerkennungsReglement geregelt.
Das MAR
wurde vom Bundesrat gemeinsam mit der Erziehungsdirektorenkonferenz im
Februar 1995 in Kraft gesetzt.
Das Reglement legt für die ganze Schweiz die Bedingungen
für die Maturität fest und enthält Vorschriften für die letzten vier Jahre
vor der Maturität. Die ersten zwei Jahre des Langzeitgymnasiums (die
gymnasiale Unterstufe) sind vom Reglement nicht direkt betroffen.
Gemäss der aktuellen Version stehen in jedem Maturitätszeugnis neun Noten: Für die Grundlagenfächer G1 bis G7 je eine, für das Schwerpunktfach die achte und für das Ergänzungsfach die neunte Note.
Einige Noten werden nach der aktuellen Version als Durchschnitt von mehreren
Fächern berechnet:
Biologie, Physik, Chemie (Fächergruppe G5)
Geschichte, Geographie, Einführung in Wirtschaft und Recht (Fächergruppe
G6)
Bildnerisches Gestalten, Musik (Fächergruppe G7)
Wahlmöglichkeiten gibt es bei den Fremdsprachen, beim Schwerpunktfach und beim Ergänzungsfach.
Zudem müssen alle Lernenden eine Maturitätsarbeit verfassen. Die Arbeit muss von den Betreuungspersonen angenommen werden als Vorbedingung für die Zulassung zur Maturitätsprüfung.
Jeder Kanton und jede Schule hat innerhalb dieser Rahmenbedingungen eine relativ grosse
Gestaltungsfreiheit.
Im Kanton Zürich wurde die Zahl der theoretisch
möglichen Fächerkombinationen aus Gründen der Kontinuität
und der Organisation reduziert. Verwandte Kombinationen wurden zu Profilen
zusammengefasst.
Im Jahr 2007 erfolgte eine Revision des MAR .
Details über die Auswirkungen auf die Maturität ab dem Jahre 2012 können Sie hier erfahren.
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