Regelung für die Benutzung der Informatikeinrichtungen an der Kantonsschule Wiedikon (Schülerinnen und Schüler)

 

Grundsatz

Die Kantonsschule Wiedikon stellt ihren Schülerinnen und Schülern Informatikeinrichtungen mit Internetzugang zur Verfügung. Diese sollen für die Ausbildung an der Schule eingesetzt werden.

Eine Nutzung für persönliche Bedürfnisse ist zugelassen, solange sie den Bildungszielen unserer Schule entspricht und kein anderer Schulangehöriger in seiner Arbeit für Unterricht und Schule behindert wird. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.

 

Zugang zu den Computerräumen

Für die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen werden unter Aufsicht Computerräume zu ausgewählten Zeiten über Mittag geöffnet. Die Öffnungszeiten werden angeschlagen.

Schülerinnen und Schüler ab der dritten Klasse haben freien Zugang zu den Computerräumen 104 und 407, sofern diese nicht durch Unterricht belegt sind.

Der Schlüssel für die Computerräume muss an den vorgeschriebenen Stellen platziert werden: während der Benutzung am Hacken neben dem Eingang, nach der Benutzung im Lehrerzimmer 302.

 

Verhalten bei der Nutzung von Computern und Netzwerk

An die einzelnen Computer dürfen folgende externe Geräte angeschlossen werden (via USB, FireWire oder Audioausgang): Memory-Sticks, externe Harddisks, MP3-Player, Foto- und Videokameras und zudem Kopfhörer. Andere Geräte sind nicht erlaubt.

Es ist nicht gestattet, irgendwelche Geräte an das schulinterne Netzwerk (Ethernet und Airport) anzuschliessen (vorbehalten bleibt die ausdrückliche Erlaubnis durch die Informatikverantwortlichen).

Es ist verboten an bestehenden Verkabelungen zu manipulieren.

Es ist verboten, irgendwelche Änderungen an Soft- und Hardware der Schule vorzunehmen.

Es ist nicht gestattet, von der Schule lizenzierte Software zu kopieren.

Tastaturen sind durch Verschmutzung besonders gefährdet. Es darf deshalb bei der Arbeit an Computern weder gegessen noch getrunken werden. Getränke und Speisen müssen ausserhalb der Computerräume gelassen werden.

In den Computerräumen soll Ruhe herrschen, damit ein konzentriertes Arbeiten möglich ist. Wer Ton- oder Videodokumente bearbeitet, leiht sich vorher Kopfhörer beim Informatiktechniker aus oder bringt solche von zu Hause mit.

Falls die Arbeitsplätze knapp sind, haben die schulischen Arbeiten Vorrang. Benutzer, die persönliche Arbeiten ausführen, müssen in diesem Fall ihren Platz zur Verfügung stellen.

Computerspiele und online-Spiele sind nicht erlaubt.

Die Arbeitsplätze müssen sorgfältig aufgeräumt verlassen werden (Papier entsorgen, Stühle hinstellen etc.).

Störungen und Defekte sind umgehend mit den aufliegenden Formularen dem Informatikteam zu melden (Abgabeort steht auf dem Formular).

 

Zugang zu Computern und Netzwerk

Der Zugang zu den Servern ist nur für die persönliche Benutzung bestimmt und darf keiner andern Person zur Verfügung gestellt werden. Die Passwörter sind geheim zu halten. Bei Arbeitsende muss eine vollständige Abmeldung von der Arbeitsstation erfolgen.

Jeder Benutzer ist selbst verantwortlich für seine Einstellungen, defekte Benutzerprofile werden nicht repariert, sondern gelöscht.

Die Schule kann für die Integrität der auf dem Server gespeicherten Daten der Benutzerinnen und Benutzer keine Verantwortung übernehmen. Für Backups sind diese selbst verantwortlich.

Daten, die auf den Festplatten der einzelnen Computer (Scratch Disk) abgelegt werden, sind ungeschützt und können vom Informatikteam ohne Vorwarnung gelöscht werden.

 

Benutzung des Internets

Für den Zugriff auf das Internet muss sich der Benutzer zusätzlich mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Die Zugriffe werden protokolliert und können jederzeit von den Informatikverantwortlichen ausgewertet werden.

Alle Benutzer müssen sich auch in der virtuellen und schwer kontrollierbaren Welt des Internets an die entsprechenden Regeln des realen Lebens halten und die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen.

Es dürfen keine unsittlichen, rechtswidrigen, rassistischen, pornografischen und gewaltverherrlichenden Inhalte abgerufen oder durch E-Mail versandt werden.

Es dürfen keine unwahren, beleidigenden und ehrverletzenden oder den Ruf der Schule schädigenden Mitteilungen oder Daten verbreitet werden.

Es dürfen keine Kettenbriefe versandt werden. E-Mails an einen grossen Empfängerkreis sind zu unterlassen.

 

Schlussbestimmung

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Regelungen kann der Computerzugang temporär entzogen und eine schulische Disziplinarmassnahme ergriffen werden. In gravierenden Fällen kann ein Zivilverfahren eingeleitet oder Strafanzeige erstattet werden.

 

Zürich, im August 2007