Hausordnung

 
1.
Die Hausordnung findet auf alle von der Kantonsschule benützten Liegenschaften Anwendung. Sie gilt als Ergänzung zur Schulordnung der Kantonsschulen.
 
2.
Die Schulgebäude sind ganzjährig ab 6.30 Uhr geöffnet und werden um 18.00 Uhr geschlossen. Während der Ferien bleiben die Schulhäuser geschlossen.
 
3.
Die Benützung der Schulräume für Privat- oder Nachhilfeunterricht ist nur mit Genehmigung der Hausvorstände gestattet.
 
4.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Anordnungen der Lehrpersonen und des Hauspersonals zu befolgen.
 
5.
Die Unterrichtszeiten sind wie folgt festgelegt:
Lektion 1   07.30 – 08.15 Uhr      Lektion 6   12.25 – 13.10 Uhr
Lektion 2   08.25 – 09.10 Uhr      Lektion 7   13.20 – 14.05 Uhr
Lektion 3   09.20 – 10.05 Uhr      Lektion 8   14.15 – 15.00 Uhr
Lektion 4   10.20 – 11.05 Uhr      Lektion 9   15.10 – 15.55 Uhr
Lektion 5   11.15 – 12.00 Uhr      Lektion 10 16.00 – 16.45 Uhr
Die grosse Pause am Vormittag liegt zwischen den Lektionen 3 und 4.
Die Mittagspause dauert im Normalfall von 11.15 – 12.25 Uhr bzw. von 12.00 – 13.20 Uhr.
 
6.
Die Stundenplanänderungen und Mitteilungen schulischer Art an alle Klassen werden an den Informationstafeln und auf den drei Bildschirmen unseres Informationssystems (Eingangsbereiche Schulhaus Schrennengasse und 1. Stock Schulhaus Goldbrunnenstrasse) angezeigt.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diese Mitteilungen laufend zur Kenntnis zu nehmen.
 
7.
Die Einrichtungen der Schule müssen mit grösster Sorgfalt behandelt werden. Verunreinigungen oder mutwillige Beschädigungen in den Schulhäusern, Sporthallen und auf dem Schulgelände werden bestraft. Ausserdem haben die Fehlbaren gemäss Schulordnung für die Behebung allfälliger Schäden und Reinigungsarbeiten auch finanziell aufzukommen.
Beschädigungen aller Art in Klassenzimmern und anderen Räumen
sind sofort nach der Feststellung dem Hausdienst zu melden.
 
8.
Während der gesamten Unterrichtszeit (07.30 – 16.45 Uhr, ausser in Pausen) herrscht auf dem Areal und in den Schulhäusern Ruhe. Das gilt insbesondere für Zwischenstunden sowie vor und nach Schulbeginn. Zimmertüren bitte geschlossen halten.
 
9.
Zimmer, Gänge und Treppenhäuser sind weder Spiel- noch Rummelplätze, auch in den Pausen nicht. Wer das Bedürfnis nach Bewegung verspürt, geht auf den Pausenplatz der Kantonsschule.
 
10.
Während des Unterichts gilt: Kaugummiverbot, Verbot zu essen oder zu trinken (bei hchsommerlichen Hitzetagen ab 25 °C ist das Trinken von Wasser erlaubt). Mobiltelefone, mp3-Geräte und ähnliche elektronische Apparate sind abzuschalten und dürfen nicht bedient werden.

Für die Verpflegung stehen im Schulhaus Schrennengasse die Mensa, das Foyer im dritten Stock, das SO-Vorzimmer sowie der Pausenplatz der Kantonsschule zur Verfügung. Abfälle gehören sortiert in die bereitstehenden Abfalleimer.
 
11.
In jeder Klasse sind zwei Schüler/Schülerinnen für Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer, das Lüften der Zimmer und das Reinigen der Wandtafeln verantwortlich. Eine ausserordentliche Verunreinigung eines Schulzimmers ist sofort dem zuständigen Hausdienst oder dem Rektorat bzw. dem Sekretariat zu melden.
In den Fachzimmern gelten die von den Fachlehrern erlassenen Vorschriften.
 
12.
Es darf keinerlei Mobiliar aus dem Schulzimmer entfernt werden. Wird zusätzliches Mobiliar benötigt, wendet man sich an den Hausdienst.
 
13.
Ist in den Zimmern eine Tisch- und Sitzordnung aufgelegt, so ist diese für die Schüler verbindlich. Bei Veränderungen ist die ursprüngliche Ordnung vor Verlassen des Schulzimmers wieder herzustellen. Das Einhalten dieser Vorschrift überwacht die Lehrperson, die die entsprechende Massnahme angeordnet hat.
 
14.
Das Aufstellen und die Inbetriebnahme von Apparaten und Geräten aller Art ist nicht gestattet. Für die Benützung von Apparaten während des Unterrichts sind die betreffenden Lehrpersonen zuständig.
 
15.
Den Schülerinnen und Schülern stehen abschliessbare Garderobekästen zur Verfügung. Kleider und Schirme sind dort abzulegen. Für das vorübergehende Aufbewahren von Sportsachen werden Gittercontainer zur Verfügung gestellt.
 
16.
Es ist untersagt, Wertgegenstände irgendwelcher Art (z.B. Klassenklassen) im Zimmer aufzubewahren: Achtung vor Diebstählen!
Jede Haftung für entwendete Gegenstände wird von der Schule abgelehnt.
 
17.
Für die Benützung der Mensa ist die Prorektorin (Schulhaus Schrennengasse) zuständig. Sie erlässt die notwendigen Vorschriften.
 
18.
Der Lift darf nur mit einer Bewilligung der Schulleitung benützt werden. Für den Aufzug des Schulhauses Goldbrunnenstrasse ist ein Schlüssel nötig (Hausmeister Schulhaus Goldbrunnenstrasse).
 
19.
Werden Schülerinnen oder Schüler von Lehrpersonen beauftragt, für den Unterricht Fotokopien zu erstellen, so können sie dies mit der erteilten schriftlichen Bewilligung im Lehrerzimmer des Schulhauses Schrennengasse tun.
Für private Zwecke können Kopierkarten in der Mediothek erworben werden.
Für die Schülerschaft hat es im Foyer neben der Mediothek einen Kopierapparat.
 
20.
Das Rauchen ist für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klassen (auch Repetenten) strikte untersagt. Für die 4. bis 6. Klassen wird das Rauchen nur im Freien in den von der Schulleitung bestimmten Raucherzonen geduldet.
 
21.
Suchtmittel: Der Besitz, das Weitergeben (oder Verkaufen) und der Konsum von Alkohol sowie von legalen und illegalen Rauschmitteln jeglicher Art sind untersagt.
Bei besonderen Anlässen kann der Hausvorstand auf Antrag den kontrollierten Alkoholkonsum bewilligen.
Die Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, den Unterricht in wachem Zustand zu besuchen, ohne durch einen Drogenkonsum in ihren geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt zu sein. Lehrpersonen können Jugendliche, bei denen sie aus guten Gründen einen berauschten Zustand vermuten, unter Mitteilung an die Schulleitung aus der Unterrichtsstunde wegweisen.
Kommt eine Schülerin oder ein Schüler in berauschtem oder bekifftem Zustand in eine Unterrichtsstunde, werden disziplinarische Massnahmen ergriffen.
Grobe Verstösse können den sofortigen Ausschluss aus der Schule nach sich ziehen.
 
22.
Aktionen und Veranstaltungen, das Anschlagen von Plakaten sowie das Verteilen von Flugblättern sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Ausnahmen können von der Schulleitung bewilligt werden.
Für Mitteilungen aus den Reihen der Schülerschaft stehen spezielle Anzeigetafeln zur Verfügung.
 
23.
Zutritt zu den Schulhäusern haben nur Berechtigte. Alle Benützer des Schulhauses sind gegenüber der Schulleitung, den Lehrpersonen und dem Personal ausweispflichtig (Schülerausweis).
Zürich, 30. Juni 2010/WS
 Die Prorektorin Der Prorektor
 sig. E. Brunner sig. W. Summermatter