Richtlinien
für einsemestrige Schüleraustauschprogramme
1. Orientierung
Im 2. Semester (Mai) der 2. Gymnasialklasse und 3. Klasse des musischen Profils wird die Schülerschaft über die Austauschprogramme orientiert.
2. Voranmeldung bei der Schulleitung
Wer sich für ein Austauschsemester anmelden möchte, gibt dies der Schulleitung bis zum
20. Juni des Vorjahres oder bis zum 20. Januar des Austauschjahres (sofern das
Klassenkontingent noch nicht ausgeschöpft ist) mit dem entsprechenden Formular
bekannt. Anmeldeformulare und Informationsmaterial sind auf dem Sekretariat des
Schulhauses Schrennengasse zu beziehen.
Die letzten drei Semester müssen an der
Schule absolviert werden, d.h. der spätmöglichste Termin für einen
Semesteraustausch ist das HS der 5. Klasse.
3. Schulinterne Auswahl
Für einen Auslandaufenthalt von einem Semester dürfen sich Schüerinnen
und Schüler bewerben, welche im vorletzten Zeugnis vor der Abreise einen Notendurchschnitt
von mindestens 4.75 aufweisen.
Pro Klasse dürfen bei einem Bestand von mindestens 21 Schülern maximal drei, bei
einem Bestand von 20 oder weniger höchstens zwei Schüler gleichzeitig ein Auslandjahr
oder -semester absolvieren. Der Klassenkonvent bestimmt jene Kandidatinnen und
Kandidaten, die er empfehlen möchte. Kriterien dafür sind die
schulische Leistung sowie die charakterliche Eignung.
Eine Bewilligung gilt nur für die auf dem Anmeldeformular aufgeführte Zeitperiode.
4. Anmeldung bei der Austausch-Organisation
Wer die Empfehlung vom Klassenkonvent erhalten hat, meldet sich bei einer der anerkannten
Organisationen an, welche nun ihrerseits die Bewerbungen prüft und Abklärungen
vornimmt.
Wir raten dringend davon ab, bei Austausch-Organisationen Verpflichtungen
einzugehen oder Anzahlungen zu leisten, bevor die Schule ihre Zustimmung zum
Auslandsemester erteilt hat.
5. Orientierung der Schule, Abmeldung
Die Eltern derjenigen Schülerinnen und Schüler, die von einer Organisation definitiv für
den Austausch angenommen worden sind, informieren die Schulleitung so bald wie
möglich schriftlich und detailliert über die betreffende Organisation, Land, Ort, Schule
und Adresse der Gasteltern sowie das Abreisedatum.
Zieht ein Schüler seine Anmeldung für ein Austauschjahr zurück, ist der Schulleitung
umgehend schriftliche Mitteilung zu machen.
Tritt jemand ohne Zustimmung des Klassenkonvents einen Auslandaufenthalt an, so
gilt dies als Austritt aus unserer Schule. Ein allfälliger Wiedereintritt kann jetzt nur
nach den Bedingungen des Aufnahmereglements erfolgen, d.h. es muss eine
Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
6. Modalitäten für die Rückkehr in die angestammte Klasse
Die Aufnahme in die Stammklasse erfolgt mit einem nicht zählenden Provisorium. Über die definitive Promotion wird nach Ende des ersten Semesters entschieden.
6.1. Aufenthalt während der 3. oder 4. Klasse
- Nach der Rückkehr muss der Schüler zwei Semesterprüfungen aus den Fächer G5 und G10 über den während des Auslandsemesters verpassten Stoff absolviern. Die Fächer werden von der Schulleitung nach der Rückkehr aufgrund der vom Schüler eingereichten Unterlagen bestimmt. Es werden in erster Linie diejenigen Fächer berücksichtigt, welche während des Auslandsemester nicht besucht wurden oder in denen an der KWI wegen des Smesteraufenthalts im Ausland eine Note fehlt, welche für das Maturazeugnis zählt.
- In den Fächern, die noch nicht abgeschlossen sind, zählt die Note der Semesterprüfung zu 50% für die Zeugnisnote de Fachs im ersten Semester nach der Rückkehr. Im Grundlagenfach 10 zählt die Note der Semesterprüfung in der 4. Klasse als Ersatz für die fehlende Zeugnisnote und damit das Maturitätszeugnis.
- Der Schüler ist verpflichtet, sich zu Beginn des Semesters nach seiner Rückkehr bei der Schulleitung zu melden, um die genaue Regelung zu besprechen. Es ist seine Verantwortung, den Prüfungsstoff und Termin rechtzeitig mit den entsprechenden Lehrern und Lehrerinnen zu vereinbaren. Die Frist für die Prüfungen ist Mitte Mai oder November.
6.2. Aufenthalt während des Herbstsemesters der 5. Klasse
- Nach der Rückkehr muss der Schüler in den Fächern Physik, Chemie, Biologie und Geografie je eine schrifliche Prüfung über den Stoff des HS der 5. Klasse absolvieren. Die Bewerung zählt als Erfahrungsnote (Ersatz für die fehlende Zeugnisnote des HS der 5. Klasse) und damit für die Maturitätsnote in den entsprechenden Fächers.
- Der Schüler ist verpflichtet, sich zu Beginn des Semesters nach seiner Rückkehr bei der Schulleitung zu melden, um die genaue Regelung zu besprechen. Es ist seine Verantwortung, den Prüfungsstoff und Termin rechtzeitig mit den entsprechenden Lehrern und Lehrerinnen zu vereinbaren. Die Frist für die Prüfungen ist Mitte Mai.
Zürich, im März 2010

Schulbetrieb