Richtlinien
für einsemestrige Schüleraustauschprogramme

1. Orientierung

Im 2. Semester (Mai) der 2. Gymnasialklasse und 3. Klasse des musischen Profils wird die Schülerschaft über die Austauschprogramme orientiert.

2. Voranmeldung bei der Schulleitung

Wer sich für ein Austauschsemester anmelden möchte, gibt dies der Schulleitung bis zum 20. Juni des Vorjahres oder bis zum 20. Januar des Austauschjahres (sofern das Klassenkontingent noch nicht ausgeschöpft ist) mit dem entsprechenden Formular bekannt. Anmeldeformulare und Informationsmaterial sind auf dem Sekretariat des Schulhauses Schrennengasse zu beziehen.
Die letzten drei Semester müssen an der Schule absolviert werden, d.h. der spätmöglichste Termin für einen Semesteraustausch ist das HS der 5. Klasse.

3. Schulinterne Auswahl

Für einen Auslandaufenthalt von einem Semester dürfen sich Schüerinnen und Schüler bewerben, welche im vorletzten Zeugnis vor der Abreise einen Notendurchschnitt von mindestens 4.75 aufweisen.
Pro Klasse dürfen bei einem Bestand von mindestens 21 Schülern maximal drei, bei einem Bestand von 20 oder weniger höchstens zwei Schüler gleichzeitig ein Auslandjahr oder -semester absolvieren. Der Klassenkonvent bestimmt jene Kandidatinnen und Kandidaten, die er empfehlen möchte. Kriterien dafür sind die schulische Leistung sowie die charakterliche Eignung.
Eine Bewilligung gilt nur für die auf dem Anmeldeformular aufgeführte Zeitperiode.

4. Anmeldung bei der Austausch-Organisation

Wer die Empfehlung vom Klassenkonvent erhalten hat, meldet sich bei einer der anerkannten Organisationen an, welche nun ihrerseits die Bewerbungen prüft und Abklärungen vornimmt.
Wir raten dringend davon ab, bei Austausch-Organisationen Verpflichtungen einzugehen oder Anzahlungen zu leisten, bevor die Schule ihre Zustimmung zum Auslandsemester erteilt hat.

5. Orientierung der Schule, Abmeldung

Die Eltern derjenigen Schülerinnen und Schüler, die von einer Organisation definitiv für den Austausch angenommen worden sind, informieren die Schulleitung so bald wie möglich schriftlich und detailliert über die betreffende Organisation, Land, Ort, Schule und Adresse der Gasteltern sowie das Abreisedatum.
Zieht ein Schüler seine Anmeldung für ein Austauschjahr zurück, ist der Schulleitung umgehend schriftliche Mitteilung zu machen.
Tritt jemand ohne Zustimmung des Klassenkonvents einen Auslandaufenthalt an, so gilt dies als Austritt aus unserer Schule. Ein allfälliger Wiedereintritt kann jetzt nur nach den Bedingungen des Aufnahmereglements erfolgen, d.h. es muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.

6. Modalitäten für die Rückkehr in die angestammte Klasse

Die Aufnahme in die Stammklasse erfolgt mit einem nicht zählenden Provisorium. Über die definitive Promotion wird nach Ende des ersten Semesters entschieden.

6.1. Aufenthalt während der 3. oder 4. Klasse

6.2. Aufenthalt während des Herbstsemesters der 5. Klasse

Nach der Rückkehr sind der Schulleitung innerhalb von zwei Monaten ein schriftlicher Kurzbericht sowie Zeugniskopien der Gastschule einzureichen.


Zürich, im März 2010