Richtlinien für den Quartalsaufenthalt
(Fremdsprachaufenthalt und Fremdsprachaustausch)

1. Zielsetzung

Die Kantonsschule Wiedikon will interessierten Schülern vermehrt Gelegenheit bieten, sowohl in der französischen und italienischen Schweiz als auch in einem benachbarten europäischen Sprach- und Kulturraum (Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich) sowie in England und Spanien als wertvolle praktische Ergänzung zum Unterricht einen gut organisierten Sprachaufenthalt durchzuführen.
Er ist als Beitrag zu werten, einerseits den Landessprachen Französisch und Italienisch gegenüber der politisch und wirtschaftlich bedingten Dominanz des Englischen eine Chancengleichheit einzuräumen, andererseits im Sinne der europäischen Öffnung und Integration den Zugang zu den wichtigen europäischen Kulturen und Sprachen zu erleichtern.

2. Definitionen

Der Fremdsprachaufenthalt ist eine von der Schulleitung gewährte Beurlaubung eines Schülers zwecks Schulbesuch in einem der oben genannten Sprach- und Kulturgebiete. Der Schüler muss die Sprache im Rahmen des obligatorischen Unterrichts besuchen.
Der Fremdsprachaustausch ist ein Partneraustausch: ein oder mehrere Schüleraus den oben genannten Sprach- und Kulturgebieten besuchen unsere Schule; zu einem anderen Zeitpunkt wird derjenige Schüler, der den Gastschüler aufgenommen hat, einen Fremdsprachaufenthalt antreten und in der Familie des Austauschschülers wohnen.
In beiden Fällen findet der Schüler Aufnahme in einer Familie und besucht gleichzeitig eine Schule.

3. Ziel

Ziel des Fremdsprachaufenthaltes und -austausches ist die Erweiterung der Kenntnisse der jeweiligen Sprache und Kultur. Im täglichen Umgang mit Menschen aus einem anderen Kulturraum lernt der Schüler deren Sprache mündlich und schriftlich anzuwenden.

4. Zeitpunkt

Der Aufenthalt bzw. der Austausch erfolgt in der Regel im 10. oder im 11. Schuljahr, d.h. frühestens in der 4. oder spätestens in der 5. Klasse.

5. Dauer

Der Fremdsprachaufenthalt bzw. -austausch dauert in der Regel ein Quartal, d.h. 10-12 Wochen.

6. Kriterien

Die Schüler werden von Fachlehrer und Klassenlehrer rechtzeitig über die Möglichkeit des Fremdsprachaufenthaltes resp. -austausches informiert. Sie weisen auch auf die Anforderungen hin. Der Elternabend der 3. Klasse soll zu einer ersten Information benützt werden.

  1. Vom Schüler werden folgende Eigenschaften verlangt:
    • echte Motivation, d.h. echtes Interesse daran, eine andere Sprache in ihrem geografischen und soziokulturellen Umfeld kennen zu lernen
    • Offenheit und Toleranz
    • Anpassungsfähigkeit in fremder Umgebung
    • Selbständigkeit im täglichen Umfeld
    • psychische und physische Stabilität

  2. Ein Schüler, der einen Fremdsprachaufenthalt beantragt, muss Leistungen erbringen, die eine problemlose Rückkehr in die Stammklasse gewährleisten. Er nimmt davon Kenntnis und bestätigt schriftlich (bei Nichtvolljährigen durch Unterschrift der Eltern), dass für ihn nach seiner Rückkehr die Promotionsbedingungen uneingeschränkt gelten.

7. Anmeldung

Nachdem sie sich mit dem Betreuer besprochen haben, melden sich die interessierten Schüler spätestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Fremdsprachaufenthalt mittels des einschlägigen Formulars bei der Schulleitung an; bis zum 20. Januar für einen Aufenthalt im Herbstsemester des folgenden Schuljahres, bis zum 20. Juni für einen Aufenthalt im Frühlingssemester des folgenden Schuljahres. Der Klassenlehrer unterbreitet anschliessend die Anmeldung dem Klassenkonvent.
Die vom Klassenkonvent bewilligten Anmeldungen werden der Schulleitung weitergeleitet. Es können maximal 4 Schüler in einer Klasse bis 20, in einer Klasse über 20 maximal 5 Schüler gleichzeitig für einen Fremdsprachaufenthalt bzw. -austausch abwesend sein. Ausnahmen bewilligt die Schulleitung.

8. Organisation

Der Schüler resp. dessen Eltern organisieren den Sprachaufenthalt. Der Schulleitung muss vier Wochen vor der geplanten Abreise ein detailliertes Projekt mit allen Angaben eingereicht werden.

9. Kosten

Bei einem Fremdsprachaufenthalt übernehmen die Eltern alle Kosten des Schülers. Bei einem Austausch gewähren die Gasteltern jeweils Kost und Logis. Alle übrigen Auslagen (Transport, Schulmaterial, allenfalls Skilager, Exkursionen etc.) gehen zu Lasten der leiblichen Eltern.

10. Rückkehr

Nach der Rückkehr an die Schule reicht der Schüler der Schulleitung innerhalb eines Monats eine Bestätigung und evtl. Zeugnisse der Gastschule ein.

 

Zürich, November 2005