Richtlinien für einjährige Schüleraustauschprogramme
1. Orientierung
Im 2. Semester (Mai) der 2. Gymnasialklasse und 3. Klasse des musischen Profils wird
die Schülerschaft über die Austauschprogramme orientiert.
Die INTERMUNDO-Organisationen bieten folgende Jahresprogramme an:
- Austauschprogramme südliche Hemisphäre (Abreise normalerweise im Januar/Februar G3 oder G4)
- Austauschprogramme nördliche Hemisphäre (Abreise normalerweise im Juli/August G4 oder G5)
2. Voranmeldung bei der Schulleitung
Wer sich für ein Austauschjahr anmelden möchte, gibt dies der Schulleitung bis zum 20. Juni des Vorjahres oder bis zum 20. Januar des Austauschjahres (sofern das Klassenkontingent noch nicht ausgeschöpft ist) mit dem entsprechenden Formular bekannt. Anmeldeformulare und Informationsmaterial sind auf dem Sekretariat des Schulhauses Schrennengasse zu beziehen.
3. Schulinterne Auswahl
Pro Klasse dürfen bei einem Bestand von mindestens 21 Schülern maximal drei, bei
einem Bestand von 20 oder weniger höchstens zwei Schüler gleichzeitig ein Auslandjahr
absolvieren. Der Klassenkonvent bestimmt jene Kandidatinnen und
Kandidaten, die er für ein Auslandjahr empfehlen möchte. Kriterien dafür sind die
schulische Leistung sowie die charakterliche Eignung.
Für eine Bewilligung ist die definitive Promotion im vorletzten Zeugnis vor der Abreise
erforderlich.
Eine Bewilligung gilt nur für die auf dem Anmeldeformular aufgeführte Zeitperiode.
4. Anmeldung bei der Austausch-Organisation
Wer die Empfehlung vom Klassenkonvent erhalten hat, meldet sich bei einer der anerkannten
Organisationen an, welche nun ihrerseits die Bewerbungen prüft und Abklärungen
vornimmt.
Wir raten dringend davon ab, bei Austausch-Organisationen Verpflichtungen
einzugehen oder Anzahlungen zu leisten, bevor die Schule ihre Zustimmung zum
Auslandjahr erteilt hat.
5. Orientierung der Schule, Abmeldung
Die Eltern derjenigen Schülerinnen und Schüler, die von einer Organisation definitiv für
den Austausch angenommen worden sind, informieren die Schulleitung so bald wie
möglich schriftlich und detailliert über die betreffende Organisation, Land, Ort, Schule
und Adresse der Gasteltern sowie das Abreisedatum.
Zieht ein Schüler seine Anmeldung für ein Austauschjahr zurück, ist der Schulleitung
umgehend schriftliche Mitteilung zu machen.
Tritt jemand ohne Zustimmung des Klassenkonvents einen Auslandaufenthalt an, so
gilt dies als Austritt aus unserer Schule. Ein allfälliger Wiedereintritt kann jetzt nur
nach den Bedingungen des Aufnahmereglements erfolgen, d.h. es muss eine
Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
6. Bedingungen für die Rückkehr
Austauschschüler werden nach der Rückkehr in der Regel der unteren Klassenstufe zugeteilt,
und zwar mit dem Promotionsstand des Zeugnisses unmittelbar vor der Abreise.
Die letzten 3 Semester müssen an der Schule absolviert werden.
Gesuche um einen Profilwechsel werden nicht bewilligt.
Nach der Rückkehr sind der Schulleitung innerhalb von zwei Monaten ein schriftlicher
Kurzbericht sowie Zeugniskopien der Gastschule einzureichen.
7. Modalitäten für die Rückkehr in die angestammte Klasse
Die Aufnahme in die Stammklasse erfolgt mit einem nicht zählenden Provisorium. Über die definitive Promotion wird nach Ende des ersten Semesters entschieden.
7.1. Auslandaufenthalt während der 4. Klasse
- Der Durchschnitt der Noten im letzten Zeugnis vor der Abreise muss mindestens 4.75 betragen.
- Nach der Rückkehr muss der Schüler im Fach Physik eine schriftliche Prüfung über den Stoff der 4. Klasse absolvieren. Die Note zählt zu 50% für die Zeugnisnote in HS der 5. Klasse.
- Im Ausland müssen entweder Biologie, Chemie oder Geografie belegt worden sein (Nachweispflicht).
- Grundlagenfach 10: Nach der Rückkehr muss der Schüler eine Semesterprüfung in Musik über den Stoff der 4. Klasse ablegen oder eine Arbeit im Bildnerischen Gestalten abliefern, deren Bewertung als Erfahrungsnote (Ersatz für die Fehlende Zeunisnote des FS der 4. Klasse) und damit für die Maturitätsnote im G 10 zählt.
- Der Schüler ist verpflichtet, sich zu Beginn des Semesters nach seiner Rückkehr bei der Schulleitung zu melden, um die genaue Regelung zu besprechen. Es ist seine Verantwortung, den Prüfungsstoff und Termin rechtzeitig mit den entsprechenden Lehrern und Lehrerinnen zu vereinbaren. Die Frist für die Prüfungen ist Mitte November.
7.2 Auslandaufenthalt während des Frühlingssemester der 4. und des Herbstsemesters
der 5. Klasse
- Der Durchschnitt der Noten im letzten Zeugnis vor der Abreise muss mindestens 4.75 betragen.
- Nach der Rückkehr muss der Schüler in den Fächern Physik, Chemie, Biologie und Geografie je eine schrifliche Prüfung über den Stoff des HS der 5. Klasse absolvieren. Die Bewerung zählt als Erfahrungsnote (Ersatz für die fehlende Zeugnisnote des HS der 5. Klasse) und damit für die Maturitätsnote in den entsprechenden Fächers.
- Grundlagenfach 10: Für das Maturitätszeugnis zählen die Erfahrungsnoten des FS der 3. Klasse und des HS der 4. Klasse.
- Der Schüler ist verpflichtet, sich zu Beginn des Semesters nach seiner Rückkehr bei der Schulleitung zu melden,
um die genaue Regelung zu besprechen.
Es ist seine Verantwortung, den Prüfungsstoff und Termin rechtzeitig mit den entsprechenden Lehrern und Lehrerinnen zu vereinbaren. Die Frist für die Prüfungen ist Mitte Mai.
Zürich, im März 2010

Schulbetrieb