Allgemeines

Der Unterrichtsbesuch ist obligatorisch.

Der lückenlose Besuch des Unterrichts ist aber aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich. Andrerseits wirkt sich zu häufiges Fehlen nachteilig auf den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler aus.

Im Rahmen des Obligatoriums überträgt das vorliegende "Reglement für das Absenzenwesen im 11. und 12. Schuljahr" den Schülerinnen und Schülern die Verantwortung für die Verwaltung ihrer Absenzen, allerdings nur bis zu einer festgelegten Grenze. Innerhalb ihres Verantwortungsbereiches entscheiden die Schülerinnen und Schüler nach bestem Wissen und Gewissen, ob eine Absenz gerechtfertigt ist. Überschreiten die Absenzen jedoch ein bestimmtes Mass, so interveniert die Schule und kommt so ihrem Erziehungsauftrag nach. Das Überschreiten der Interventionsgrenze hat Massnahmen zur Folge, die bis zum Ausschluss aus der Schule führen können.

Das Reglement dient dazu, bei Schülerinnen und Schülern Selbstdisziplin und Eigenverantwortung zu fördern. Das Reglement ist auch Ausdruck der Achtung gegenüber der Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler, die im 11. oder 12. Schuljahr volljährig werden.

 





Die Interne Evaluation unserer Schule befasste sich mit dem Absenzensystem für die 5. und 6. Klassen.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Umfrage zum Absenzensystem im Schuljahr 2004/05