Informationen zum Langgymnasium Für alle zukünftigen Schülerinnen, Schüler
und deren Eltern, die mehr über das Langgymnasium an der KWI wissen wollen.

Warum?

Information

für Schülerinnen und Schüler
für Eltern

Orientierungsabend

Besuchstag

Anmeldung

Aufnahme

Aufnahmeprüfung
Probezeit

Fakten

Probezeit

Die reglementarische Probezeit beginnt am ersten Schultag nach den Sommerferien und dauert bis Ende November, also ziemlich genau drei Monate.

Die Probezeit prüft die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler und deren Fähigkeit, den Prüfungsdruck und die Anforderungen eines Gymnasiums zu überstehen.

Klassenlehrerin/Klassenlehrer Die Betreuung der Erstklässlerinnen und Erstklässler erfolgt in erster Linie durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer, welche gleichzeitig ein Fach unterrichten. In den Aussprachestunden werden Tipps zum erfolgreichen Lernen und, schliesslich, zu einem erfolgreichen Bestehen der Probezeit gegeben. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ist gleichzeitig die Kontakt-Person für Eltern und die Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler. Er oder sie hilft bei Problemen jeglicher Art.

Fachlehrersystem Jedes Fach in den ersten beiden Jahren des Gymnasiums wird von einer Fachlehrerin oder einem Fachlehrer unterrichtet. Somit bekommen die Erstklässlerinnen und Erstklässler in der ersten Woche des Gymnasiums gleich elf neue Lehrerinnen und Lehrer.

Aufgabenhilfe Die Kantonsschule Wiedikon bietet schulintern eine Aufgabenhilfe an, welche von der Schülerorganisation (SO) organisiert wird. Diese findet einmal wöchentlich während einer Mittagspause statt und wird von guten Schülerinnen und Schülern der fünften Klassen durchgeführt.

Elternabend Kurz vor den Herbstferien, d.h. in der Mitte der Probezeit, werden alle Eltern zu einem Elternabend eingeladen. Hier erhalten sie die Gelegenheit, alle Fachlehrerinnen und Fachlehrer besser kennen zu lernen. Im weiteren wird in der Woche vor den Herbstferien ein Zwischenbericht versandt, der sie über den Leistungsstand Ihrer Tochter/Ihres Sohnes informiert.

Definitive Aufnahme Für das Bestehen der Probezeit müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Jede ungenügende Note (unter 4) muss doppelt kompensiert werden. Eine 3.5 muss mit einer 5 oder zweimal 4.5, eine 3 mit zweimal 5 oder einmal 6 ausgeglichen werden.
  • Nicht mehr als drei Noten unter 4.